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Annulationsbedingungen

Die folgenden Annullationsbedingungen gelten für alle von Projects4P angebotenen Schulungen.

1. Annullation durch Teilnehmende

  • Bis 30 Tage vor Trainingsbeginn:
    Eine Annulation ist kostenlos möglich.

  • 29 bis 15 Tage vor Trainingsbeginn:
    Bei einer Annulation werden 50 % der vereinbarten Trainingskosten verrechnet.

  • 14 bis 8 Tage vor Trainingsbeginn:
    Bei einer Annulation werden 75 % der vereinbarten Trainingskosten verrechnet.

  • 7 Tage oder weniger vor Trainingsbeginn:
    Bei einer Annulation werden 100 % der vereinbarten Trainingskosten verrechnet.

Massgebend für die Einhaltung der Annulationsfrist ist der Eingang der schriftlichen Annulation bei Projects4P. Die Fristen beziehen sich auf den ersten Trainingstag.

2. Umbuchung

Eine Umbuchung auf einen späteren Trainingstermin ist nach Absprache möglich. Bereits erbrachte Vorbereitungsleistungen sowie durch die Umbuchung entstehende zusätzliche Aufwände können verrechnet werden.

3. Nichtteilnahme / Teilweise Teilnahme

Eine Nichtteilnahme oder teilweise Teilnahme berechtigt nicht zu einer Rückerstattung oder Reduktion der Schulungsgebühr.

Das für die PMP®-Prüfungsanmeldung erforderliche Trainingszertifikat über 35 Schulungsstunden wird nur nach vollständiger Absolvierung der erforderlichen Schulungsstunden ausgestellt. Teilnehmende, welche die erforderlichen 35 Schulungsstunden nicht vollständig absolvieren, erhalten kein Trainingszertifikat.

4. Absage oder Verschiebung durch Projects4P

Muss Projects4P eine Schulung aus wichtigen Gründen absagen oder verschieben, insbesondere aufgrund von Force Majeure, Erkrankung der Trainerin oder des Trainers, ungenügender Teilnehmerzahl oder anderer unvorhersehbarer Umstände, wird die Schulung auf einen anderen Termin verschoben.

Projects4P bietet den Teilnehmenden geeignete alternative Schulungstermine an. Die Schulung kann durch Projects4P oder einen qualifizierten Partner von Projects4P durchgeführt werden, wobei der vereinbarte Umfang und die Qualität der Schulung gewährleistet bleiben.

5. Änderungen der Schulungsdurchführung

Projects4P kann bei Bedarf angemessene organisatorische Änderungen hinsichtlich der Trainerin oder des Trainers, des Zeitplans, des Schulungsortes oder des Durchführungsformats vornehmen, sofern der Gesamtumfang und die Qualität der Schulung im Wesentlichen gleichwertig bleiben.

Höhere Gewalt

Bei Umständen, die ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Projects4P oder der Teilnehmenden liegen, insbesondere Naturkatastrophen, behördlichen Massnahmen, Pandemien, Streiks oder vergleichbaren Ereignissen, kann die Schulung verschoben, neu terminiert oder in einem geeigneten alternativen Format durchgeführt werden.

Projects4P wird sich in angemessenem Umfang darum bemühen, die Schulung an einem für die Teilnehmenden geeigneten Alternativtermin durchzuführen.

Höhere Gewalt

Bereits aktivierte Lizenzen und zur Verfügung gestellte Schulungsunterlagen sind nicht erstattungsfähig und nicht übertragbar.

Höhere Gewalt

Die Schulungen von Projects4P dienen dazu, den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse zu vermitteln und sie auf die jeweilige Zertifizierungsprüfung vorzubereiten.

Das Bestehen der PMP®-Zertifizierungsprüfung hängt von der Prüfungsleistung der Teilnehmenden sowie von den durch PMI® festgelegten Prüfungsanforderungen ab.

Höhere Gewalt

Projects4P haftet im gesetzlich zulässigen Umfang nicht für Reise-, Übernachtungs- oder sonstige externe Kosten der Teilnehmenden, die infolge einer Verschiebung, Umbuchung oder organisatorischen Änderung entstehen.

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